Allgemeine Geschäftsbedingungen der a-two-c GbR

1. Geltung

Unsere nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn dann nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird und regeln diesen abschließend, es sei denn, dass davon abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart werden. Die Annahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Liefer- und Geschäftsbedingungen.

2. Angebot

Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere Lieferung, ohne dass dem Käufer vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Lieferung der Waren an den Kunden zustande.
Angebote und die Annahme bzw. Bestätigung von Bestellungen erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung. Bei nicht ausreichender Selbstbelieferung sind wir berechtigt nach einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferung

Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist. Offensichtlich unrichtige oder unvollständige Lieferungen sowie offensichtliche Mängel hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.
Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten des Käufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, erfolgt die Versendung auf Risiko des Käufers.

4. Abnahme

Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung a-two-c mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber insgesamt Eigentum von a-two-c. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder veräußert, vermietet, verliehen, verpfändet oder verändert werden. Solange die vollständige Erfüllung der Ansprüche nicht erfolgt ist, kann a-two-c jederzeit sowohl eine Besichtigung als auch eine Herausgabe der gelieferten Produkte verlangen. Werden die gelieferten Produkte Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht, so ist der Dritte in jedem Fall auf den Eigentumsvorbehalt von a-two-c hinzuweisen. Sollten sich die gelieferten Produkte nicht mehr im Besitz des Empfängers befinden, so tritt dieser damit automatisch alle Forderungen aufgrund dieser Produkte an a-two-c ab. Eine etwaige Herausgabe oder Beschlagnahme der gelieferten Produkte an Dritte hat der Empfänger unverzüglich a-two-c anzuzeigen.

6. Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Käufer ist berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandlung) des Vertrags zu verlangen, wenn Nachbesserungen mehrfach fehlschlagen. Dabei gelten alle mit einem Einzelpreis ausgewiesenen Positionen und Artikel als eigenständige Sache, und die Wandlung oder Minderung kann nur in Ansehung dieser verlangt werden. Die Haftung beschränkt sich bei Geräten, die älter sind als drei Monate, in jedem Fall auf den bei Wandlung gültigen Verkaufspreis (Wiederbeschaffungswert), höchstens jedoch auf den Kaufpreis. Bei Wandlungen aus anderen Gründen wird immer der aktuelle Verkaufspreis, jedoch höchstens der Verkaufspreis aus der Rechnung zugrunde gelegt.
Eine Haftung für eventuelle Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für die Richtigkeit von technischen Daten, Preisen und sonstigen Angeboten in Herstellerprospekten, auf die nicht ausdrücklich durch uns Bezug genommen wurde, übernehmen wir keine Haftung. Technische Änderungen, die dem Fortschritt und der allgemeinen Verbesserung des Produktes dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind folgende Punkte besonders zu beachten:

  1. Zur Bearbeitung sind Lieferschein oder Rechnung unbedingt beizulegen
  2. Die beanstandete Ware ist uns mit möglichst genauer Fehlerbeschreibung in der Originalverpackung zur Verfügung zu stellen
  3. Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Behandlung, Wartung oder unsachgemäße Rücksendung, sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind, werden von den Gewährleistungsansprüchen nicht erfasst
  4. Schäden, die durch Fremdeingriffe entstanden sind, gehen nicht zu unseren Lasten und werden ebenfalls von den Gewährleistungsansprüchen nicht erfasst
  5. Transportschäden sind dem zuständigen Transportunternehmen sofort anzuzeigen
  6. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird, soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart ist, jede Gewährleistung ausgeschlossen

7. Haftung

Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Schadens – und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers wegen Verletzung von Haupt – oder Nebenpflichten aus dem Schuldverhältnis, aus unerlaubter Handlung oder aus anderen Rechtsgründen sind ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Verletzung solcher Pflichten haftet der Lieferant auch bei leichter Fahrlässigkeit; jedoch ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Im übrigen ist eine Verpflichtung zum Schadenersatz dem Grunde und dem Umfang nach nur gegeben, wenn das Gesetz diese Haftung zwingend vorschreibt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.

8. Datenschutz

Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur in soweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

9. Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt

10. Geltendes Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.